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Zahlungsunfähig bist Du früher, als Du denkst
Der häufigste Satz, den Fachanwalt für Insolvenzrecht Claudius Finkbeiner von neuen Mandanten hört, lautet: „Wir werden wahrscheinlich Ende nächsten Monats die Löhne nicht mehr bezahlen können." Das ist die Benchmark – viele Unternehmer sind ihrem Team so verpflichtet, dass sie sagen: Wenn ich das nicht mehr schaffe, kann ich den Laden auch zumachen. Schlimmstenfalls kommt der Anruf Mitte des Monats: „Ende des Monats geht das Licht aus." Dann gibt es fast keinen Spielraum mehr.
Das Tückische: Wer diesen Satz sagt, ist rechnerisch meist schon zahlungsunfähig im Rechtssinn – obwohl er faktisch noch drei Wochen weitermachen könnte. Unser alltäglicher Begriff von Zahlungsunfähigkeit („die Kasse ist leer") und das, was das Gesetz meint, sind zwei verschiedene Dinge. Genau das ist die erste Falle, in die Unternehmer tappen.
Dabei hat die Insolvenzordnung viele Sanierungsoptionen in sich – für die, die rechtzeitig kommen. Meistens wird stattdessen bis zur letzten Patrone gekämpft, ohne dass jemand den strategischen Überblick hat, wo das Unternehmen steht.
Wie kommst Du früher dran? Nicht über ein Wundertool, sondern über Dein Zahlenwerk: eine Liquiditätsvorschau über die nächsten Wochen, die Dir zeigt, dass ein Problem auf Dich zukommt, bevor es da ist. Claudius erlebt eine professionelle Liquiditätsplanung selbst bei Unternehmen mit siebenstelligen Umsätzen ganz selten. Krise heißt Verlust der Steuerbarkeit – und wer keine Liquiditätsvorschau hat, hat die Steuerbarkeit schon abgegeben, bevor die Krise überhaupt da ist.
Zahlungsunfähigkeit ist kein Gefühl, sondern eine Rechnung – und das Gesetz rechnet früher als Du.
Rosenbaum