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Den Gewinn kannst Du drehen, den Kontostand nicht

5. November 2025 · · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Den Gewinn kannst Du legal hoch- und herunterrechnen, Deinen Kontostand nicht – deshalb ist die Cashflow-Rechnung die verlässlichste Auswertung, um Dein Unternehmen zu steuern.

Welche Zahl schaust Du Dir als Erstes an, wenn die Auswertung vom Steuerberater kommt? Vermutlich den Gewinn. So machen es die meisten. Ich sage trotzdem: Gewinn ist Feenstaub. Gewinn existiert nicht.

Das ist keine Provokation, das ist Handwerk. Du kannst den Gewinn in bestimmten Grenzen völlig legal so weit hoch- und runterdrehen, dass er kaum Aussagekraft hat. Viele Positionen, die ihn beeinflussen, sind steuerrechtlicher Natur oder stehen im Handelsgesetzbuch – mit Deinem Betrieb haben sie nichts zu tun. Beispiel Ein-Prozent-Methode: Wer sein Auto betrieblich nutzt, treibt damit den Gewinn nach oben. Über das Unternehmen sagt das genau nichts aus.

Es gibt ein einziges Rechenwerk, bei dem dieses Drehen nicht funktioniert: die Cashflow-Rechnung. Dort zählt nur eine Frage: Ist Geld geflossen, ja oder nein? Deinen Bankbestand kannst Du nicht betrügen. Der ist, wie er ist.

Von den drei Anzeigentafeln Deines Unternehmens – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-Rechnung – ist die dritte die wichtigste. Und ausgerechnet sie kennt kaum jemand: Verschickt wird das übliche Paket aus BWA und Summen- und Saldenliste, das die wenigsten verstehen. Die Cashflow-Rechnung wird selten verschickt, noch seltener verstanden – und fast nie benutzt.

Dabei kostet der erste Schritt nichts: Ruf Deinen Steuerberater an und lass Dir die Cashflow-Rechnung geben. Das ist für ihn ein Klick. Und dann lass sie Dir erklären.

Der Gewinn ist eine Meinung. Dein Kontostand ist eine Tatsache.

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